Haushaltsgeld in der Ehe

Ein Ehepaar muss gemeinsam für den Unterhalt der Familie sorgen. Jeder hat nach seinen Kräften zum Unterhalt beizutragen. Sei es durch Geldzahlungen, durch Führung des Haushalts, durch Betreuung der Kinder oder auch durch Mithilfe im Beruf oder Gewerbe des Partners oder der Partnerin. Wer welchen Beitrag leistet, müssen die Eheleute gemeinsam vereinbaren.

 

Festlegen des Haushaltsgeldes

Der Ehemann kann also beispielsweise nicht alleine bestimmen, wie viel Haushaltsgeld seiner Ehefrau zur Verfügung steht. Auch diesen Betrag müssen die Ehegatten nach ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen gemeinsam festlegen.

 

Kann das Haushaltsgeld nicht einvernehmlich festgelegt werden, können sich die Ehegatten gemeinsam oder einzeln ans Eheschutzgericht wenden. Das Gericht kann zum Beispiel verbindlich festlegen, wer wie viel an die Kosten des gemeinsamen Haushalts zu bezahlen hat oder wie viel Taschengeld jedem Ehegatten zusteht. Es kann auch Sicherungsmassnahmen anordnen, wie zum Beispiel eine Konto- oder Grundbuchsperre.

 

Gesetzesartikel: ZGB 163, 172, 173